Umschulung zum Friseur / zur Friseurin

Gute Fachkräfte werden immer gesucht! Das Friseurhandwerk bietet mit seinen zahlreichen Dienstleistungsangeboten und einer Vielzahl von Betrieben gute Chancen auf eine qualifizierte Beschäftigung.

Sie haben bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt. Sie kennen das Berufsfeld der Friseure und möchten in diesen Beruf wechseln. Ihre Voraussetzungen: Handwerkliches Geschick, Kreativität, Sinn für Ästhetik, Freundlichkeit und Kontaktfreude, Höflichkeit im Umgang mit anderen Menschen, regionale Mobilität.

Ziel der Umschulung:

Kammerabschluss (HWK)

Unsere besondere Leistung:

  • ergänzender individueller Unterricht
  • Sprachförderung für Nicht-Muttersprachler (u.a. Fachsprache)
  • Vermittlung in ein betriebliches Beschäftigungsverhältnis

Die Umschulung wird auch in Teilzeit angeboten.

Beginn

jeweils 01.09. oder 01.02. eines jeden Jahres

Dauer

Vollzeit: 24 Monate
Teilzeit: 35 Monate
jeweils inkl. betrieblicher Lernphasen (Praktika)

Ausbildungszeiten

Montag – Donnerstag 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag 7.00 Uhr bis 13.15 Uhr.
Bei Teilzeit nach Vereinbarung!

 Ort

  • Friseurwerkstatt im Ausbildungszentrum BAJ (Dürkopp Tor 6)
  • Betriebliche Lernphasen (Praktika) in Betrieben der Region
  • Überbetriebliche Ausbildungsabschnitte (übA) im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Bielefeld

Finanzierung

Förderung über Bildungsgutschein.

Information und Anmeldung

Sonja Hesse
Telefon: 0521 96502-192
E-Mail: shesse@baj-bi.de

Almuth Broer
Telefon: 0521 96502-139
E-Mail: abroer@baj-bi.de

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin!

Infoflyer Umschulung Friseur/-in im Download-Bereich

Seit 2005 werden regelmäßig Friseur/-innen im Verein BAJ ausgebildet.

Logo_ZV_Facebook_2_12  Der Verein BAJ ist Mitglied der Friseur-Innung Bielefeld.

AZAVGeprüfte Qualität: Zertifizierung nach AZAV
Seit dem 03.06.2010 ist der Verein BAJ nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. Somit ist der Verein BAJ berechtigt, Bildungsgutscheine sowie Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine anzunehmen.